Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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21.06.2023
Löschungsankündigung
15.05.2023
Entscheidungen im Verfahren
07.12.2022
Entscheidungen im Verfahren
07.12.2022
Entscheidungen im Verfahren
15.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
09.10.2019
Eröffnungen
31.01.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 10.02.2017 bis zum 31.12.2017
29.03.2017
Neueintragungen